Was gibt es neues? Was muss ich beachten? Hier folgen alle aktuellen Informationen der Gemeinde Barum.
Wir haben einen neuen Service auf unserer Webseite! Zusätzlich zu den gewohnten Aushängen in den Ortsteilen bieten wir ab sofort einen e-Aushangkasten auf unserer Webseite an.
Neben dem Effekt, dass wir Inhalte auch länger verfügbar halten können, bietet der ergänzende Service wetterunabhängig und von überall Zugriff auf die gemeindlichen Inhalte der öffentlichen Schaukästen. Der e-Aushangkasten ist in der Navigation der Webseite unter dem Menüpunkt "Aktuelles" aufrufbar.
Schauen Sie vorbei unter...
Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass unsere Gemeinde erfolgreich am Jubiläumsprojekt „Hecken in Niedersachsen“ der Niedersächsischen Bingo‑Umweltstiftung teilnimmt!
Die Pflegemaßnahmen an den Hecken in unserer Gemeinde haben diese Woche begonnen und werden durch beauftragte Dienstleister durchgeführt. Dabei werden bestehende Hecken fachgerecht geschnitten und teilweise Lücken geschlossen, um ihre Funktion als wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu sichern. Die Maßnahmen werden durch die Fachberater der Bingo‑Umweltstiftung entsprechend begleitet.
Folgende Heckenstandorte werden umgesetzt:
Nr. Bezeichnung Länge (m)
1 Im Sassel, rund 700m
2 Sieksberg, rund 230m
3 Heils, rund 160m
4 Westerweyher Weg, rund 250m
5 Kuckucksberg, rund 170m
6 Ziegelei, rund 450m
7 Im Jastorf, rund 500m
8 Eppensen, rund 150m
Mit dieser Maßnahme setzt die Gemeinde Barum ein starkes Zeichen für den Natur- und Klimaschutz vor Ort. Wir danken der Bingo-Umweltstiftung Niedersachsen für die Unterstützung und freuen uns auf die Umsetzung des Projekts in den kommenden Monaten.
Die Gemeinde Barum lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Informationsveranstaltung „Windenergie im Gemeindegebiet Barum“ ein. Ziel des Abends ist es, transparent über die Windkraftpotenziale nebst der aktuellen Planungen Flächeneigentümer zur Windenergienutzung in und um unsere Gemeinde zu informieren.
Datum: Mittwoch, 29. Oktober 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Gasthaus Wilhelms, Hohenbünstorf
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Arne Lehmann erfolgt eine allgemeine Einführung in die Windpotenzialkarte Niedersachsen sowie eine kurze Einordung der Gemeinde zum Umgang Windparkprojektanfragen im Gemeindegebiet.
Im Anschluss haben Projektträger die Möglichkeit, Ihre aktuellen Planungsstand zu laufenden Umsetzungs- und Planungsprojekten konkret vorzustellen. Folgende Projekte werden vorgestellt:
- Windpark Vinstedt (in Ausführung), Bürgerwindpark Vinstedt GmbH & Co. KG
- Windparkplanung Potenzialgebiet Hoystorf, Bürgerwindpark Hoystorf GmbH & Co. KG
- Windparkplanung Potenzialgebiet Barum/Seedorf, Bürgerwindpark HoSeBa GmbH & Co. KG
- Windparkplanung Potenzialgebiet Barum/Hohenbünstorf, UKA Energieparkentwickler
- Repowering-Projekt bestehender Windpark Emmendorf
Jede Vorstellung ist auf etwa 15 Minuten begrenzt, damit im Anschluss ausreichend Zeit für eine Fragerunde der Bürgerinnen und Bürger bleibt.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und den offenen Austausch zu diesem wichtigen Zukunftsthema.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Lehmann
Bürgermeister der Gemeinde Barum
Der Rat der Gemeinde Barum hat in seiner Sitzung am 22. August 2025 eine neue Verwaltungsanweisung zum „Vorgehen bei Nichteinhaltung von Grundstückseigentümerpflichten" (zum Beispiel für den satzungsrechtlichen Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes) beschlossen. Mit dieser Anweisung erhält das Gemeindebüro einen transparenten Handlungsrahmen, um zukünftig konsequent, aber nachvollziehbar auf Einzelfälle zu reagieren, in denen Grundstückseigentümer ihren Rückschnitts-, Reinigungs- oder Winterdienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Warum dieser Beschluss wichtig ist:
- Die Reinigung der Straßen, Wege und Gehbereiche sowie der Rückschnitt von in den öffentlichen Sichtbereich ragendem Bewuchs ist elementar für die Verkehrssicherheit.
- Die Pflichten zur Straßenreinigung und zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf (Stand 01.04.2015) festgelegt. Sie gelten für alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte im Gemeindegebiet gleichermaßen. Fehlende Einhaltungen der satzungsgemäßen Pflichten führen zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger untereinander.
- Ein netter Nebeneffekt ist ein gepflegtes Erscheinungsbild der Ortsteile, welches das Wohlfühlen im Gemeindegebiet fördert.
Künftiges Vorgehen der Verwaltung:
- Die Verwaltung unterrichtet Bürgerinnen und Bürger im ersten Schritt über festgestellte Mängel und gibt zunächst eine Möglichkeit zur Beseitigung. Für die Beseitigung wird eine angemessene Frist eingeräumt, die in der Regel 4 Wochen betragen wird.
- Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der Frist, erfolgt eine Nachfrist zur Beseitigung mit der Ankündigung, dass die Mängelbeseitigung nach Ablauf dieser Frist kostenpflichtig durch die Verwaltung veranlasst wird.
- Sofern auch diese Frist verstreichen sollte, erfolgt die kostenpflichtige Mängelbeseitigung. Diese Ersatzvornahme wird direkt durch die Gemeindeverwaltung oder extern beauftragte Dienstleister erfolgen.
- Entstehende Kosten werden den säumigen Eigentümern in Rechnung gestellt. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann zusätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Dem Rat der Gemeinde war im Rahmen der Beratung in dieser Angelegenheit insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig. Dieses abgestufte Verfahren stellt dies sicher.
Die geltenden Pflichten zur Straßenreinigung und zum Winterdienst sowie ergänzende Hinweise für Grundstückseigentümer finden Sie in der Rubrik "Pflichten für Grundstückseigentümer: Straßenreinigung und Winterdienst".
Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindebüro Barum gern ergänzend zur Verfügung.
In Vertretung für die Gemeinde,
Bürgermeister
Arne Lehmann
Wir suchen ab sofort für die Umsetzungsplanung unserer Bauprojekte im Gemeindegebiet Unterstützung!
Du hast in der Fachrichtung Bauingenieurswesen studiert oder fachliche Erfahrungen und möchtest unsere Gemeinde bei der Zukunftsgestaltung unterstützen? Dann zögere nicht und melde dich!
Was gehört zu den Aufgaben?
• Vorbereitung von Ausschreibung für externe Planungsleistungen anhand unseres Investitions- und Instandhaltungsplanes,
• Einholen von Angeboten und Ausführungsüberwachung von kleineren Baumaßnahmen (Freihandvergabe),
• Koordinieren und Steuern von Baumaßnahmen, die mehrere Gewerke und Bauabschnitte umfassen.
Was solltest du mitbringen?
• Erfahrung in der Fachrichtung Bauingenieurswesen mit einem guten Abschluss als Diplom-Ingenieur/in, (FH) oder als Bachelor bzw. Master of Engineering oder äquivalente Berufserfahrung,
• Führerschein der Klasse B (alt Klasse 3),
• serviceorientierte und selbstständige Arbeitsweise gepaart mit einem hohen Verantwortungs- und Kostenbewusstsein.
Was bieten wir:
• Stelle in Teilzeit oder auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung,
• Vergütung in Orientierung an der Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA,
• Temporäre Projekt-Bearbeitung für Selbstständige oder auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung.
Wir freuen uns über Deine Initiativbewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, beruflicher Werdegang, Qualifikationen).
Sende uns diese Unterlagen gerne per Mail an info@barum-gemeinde.de. Wenn du Rückfragen hast, kannst du dich auch gerne an unseren Bürgermeister (Kontaktinformationen auf unserer Webseite www.barum-gemeinde.de) wenden.
Informationen zum Datenschutz sind unter www.bevensen-ebstorf.de zu finden.