Was gibt es neues? Was muss ich beachten? Hier folgen alle aktuellen Informationen der Gemeinde Barum.
Die Gemeinde Barum lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Informationsveranstaltung „Windenergie im Gemeindegebiet Barum“ ein. Ziel des Abends ist es, transparent über die Windkraftpotenziale nebst der aktuellen Planungen Flächeneigentümer zur Windenergienutzung in und um unsere Gemeinde zu informieren.
Datum: Mittwoch, 29. Oktober 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Gasthaus Wilhelms, Hohenbünstorf
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Arne Lehmann erfolgt eine allgemeine Einführung in die Windpotenzialkarte Niedersachsen sowie eine kurze Einordung der Gemeinde zum Umgang Windparkprojektanfragen im Gemeindegebiet.
Im Anschluss haben Projektträger die Möglichkeit, Ihre aktuellen Planungsstand zu laufenden Umsetzungs- und Planungsprojekten konkret vorzustellen. Folgende Projekte werden vorgestellt:
- Windpark Vinstedt (in Ausführung), Bürgerwindpark Vinstedt GmbH & Co. KG
- Windparkplanung Potenzialgebiet Hoystorf, Bürgerwindpark Hoystorf GmbH & Co. KG
- Windparkplanung Potenzialgebiet Barum/Seedorf, Bürgerwindpark HoSeBa GmbH & Co. KG
- Windparkplanung Potenzialgebiet Barum/Hohenbünstorf, UKA Energieparkentwickler
- Repowering-Projekt bestehender Windpark Emmendorf
Jede Vorstellung ist auf etwa 15 Minuten begrenzt, damit im Anschluss ausreichend Zeit für eine Fragerunde der Bürgerinnen und Bürger bleibt.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme und den offenen Austausch zu diesem wichtigen Zukunftsthema.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Lehmann
Bürgermeister der Gemeinde Barum
Der Rat der Gemeinde Barum hat in seiner Sitzung am 22. August 2025 eine neue Verwaltungsanweisung zum „Vorgehen bei Nichteinhaltung von Grundstückseigentümerpflichten" (zum Beispiel für den satzungsrechtlichen Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes) beschlossen. Mit dieser Anweisung erhält das Gemeindebüro einen transparenten Handlungsrahmen, um zukünftig konsequent, aber nachvollziehbar auf Einzelfälle zu reagieren, in denen Grundstückseigentümer ihren Rückschnitts-, Reinigungs- oder Winterdienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen.
Warum dieser Beschluss wichtig ist:
- Die Reinigung der Straßen, Wege und Gehbereiche sowie der Rückschnitt von in den öffentlichen Sichtbereich ragendem Bewuchs ist elementar für die Verkehrssicherheit.
- Die Pflichten zur Straßenreinigung und zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf (Stand 01.04.2015) festgelegt. Sie gelten für alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte im Gemeindegebiet gleichermaßen. Fehlende Einhaltungen der satzungsgemäßen Pflichten führen zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger untereinander.
- Ein netter Nebeneffekt ist ein gepflegtes Erscheinungsbild der Ortsteile, welches das Wohlfühlen im Gemeindegebiet fördert.
Künftiges Vorgehen der Verwaltung:
- Die Verwaltung unterrichtet Bürgerinnen und Bürger im ersten Schritt über festgestellte Mängel und gibt zunächst eine Möglichkeit zur Beseitigung. Für die Beseitigung wird eine angemessene Frist eingeräumt, die in der Regel 4 Wochen betragen wird.
- Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der Frist, erfolgt eine Nachfrist zur Beseitigung mit der Ankündigung, dass die Mängelbeseitigung nach Ablauf dieser Frist kostenpflichtig durch die Verwaltung veranlasst wird.
- Sofern auch diese Frist verstreichen sollte, erfolgt die kostenpflichtige Mängelbeseitigung. Diese Ersatzvornahme wird direkt durch die Gemeindeverwaltung oder extern beauftragte Dienstleister erfolgen.
- Entstehende Kosten werden den säumigen Eigentümern in Rechnung gestellt. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann zusätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Dem Rat der Gemeinde war im Rahmen der Beratung in dieser Angelegenheit insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig. Dieses abgestufte Verfahren stellt dies sicher.
Die geltenden Pflichten zur Straßenreinigung und zum Winterdienst sowie ergänzende Hinweise für Grundstückseigentümer finden Sie in der Rubrik "Pflichten für Grundstückseigentümer: Straßenreinigung und Winterdienst".
Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindebüro Barum gern ergänzend zur Verfügung.
In Vertretung für die Gemeinde,
Bürgermeister
Arne Lehmann
Wir suchen ab sofort für die Umsetzungsplanung unserer Bauprojekte im Gemeindegebiet Unterstützung!
Du hast in der Fachrichtung Bauingenieurswesen studiert oder fachliche Erfahrungen und möchtest unsere Gemeinde bei der Zukunftsgestaltung unterstützen? Dann zögere nicht und melde dich!
Was gehört zu den Aufgaben?
• Vorbereitung von Ausschreibung für externe Planungsleistungen anhand unseres Investitions- und Instandhaltungsplanes,
• Einholen von Angeboten und Ausführungsüberwachung von kleineren Baumaßnahmen (Freihandvergabe),
• Koordinieren und Steuern von Baumaßnahmen, die mehrere Gewerke und Bauabschnitte umfassen.
Was solltest du mitbringen?
• Erfahrung in der Fachrichtung Bauingenieurswesen mit einem guten Abschluss als Diplom-Ingenieur/in, (FH) oder als Bachelor bzw. Master of Engineering oder äquivalente Berufserfahrung,
• Führerschein der Klasse B (alt Klasse 3),
• serviceorientierte und selbstständige Arbeitsweise gepaart mit einem hohen Verantwortungs- und Kostenbewusstsein.
Was bieten wir:
• Stelle in Teilzeit oder auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung,
• Vergütung in Orientierung an der Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA,
• Temporäre Projekt-Bearbeitung für Selbstständige oder auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung.
Wir freuen uns über Deine Initiativbewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, beruflicher Werdegang, Qualifikationen).
Sende uns diese Unterlagen gerne per Mail an info@barum-gemeinde.de. Wenn du Rückfragen hast, kannst du dich auch gerne an unseren Bürgermeister (Kontaktinformationen auf unserer Webseite www.barum-gemeinde.de) wenden.
Informationen zum Datenschutz sind unter www.bevensen-ebstorf.de zu finden.
Die Betreibergesellschaft informiert, dass die Errichtung des Bürgerwindparks Vinstedt mit der Anlieferung der Großkomponenten nun in die nächste Phase geht. Die Straßenverkehrsbehörde hat einen Zeitraum zur Ausführung bis 26. September 2025 genehmigt. Bereits im Laufe der Woche wurden vorbereitende Maßnahme im Ortsteil Barum durchgeführt und der Lieferweg für den Schwertransport vorbereitet. In der Nacht vom 10. auf den 11. August werden die ersten nächtlichen Schwertransporte von der A39 über die B4, durch Barum und nördlich von Vinstedt vorbei auf den Eschenberg und über den Stadtweg in den Windpark anrollen.
Zu den Großkomponenten gehören die Blätter, die Nabe, das Maschinenhaus, der Triebstrang und die Turmsegmente. Die größten Komponenten - die Blatttransporte - verzögern sich wegen Baustellen auf Autobahnen in Schleswig-Holstein ggf. um ca. eine Woche und sind für die Woche ab dem 18. August 2025 avisiert. Die Anlieferung der Großkomponenten soll zum aktuellen Planungsstand Ende August beendet sein und im September soll die Errichtung der Anlagen beginnen.
Errichtet werden drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V162. Der dänische Hersteller Vestas wurde 1979 gegründet, hat seinen deutschen Hauptsitz in Hamburg und ist seit über 35 Jahren am deutschen Markt tätig. Die für das Projekt ausgewählten Anlagen haben jeweils eine installierte Leistung von 6,2 MW und können somit insgesamt 18,6 MW leisten und sind die leisesten Anlagen dieser Klasse (geringste Schallemission). Die Anlagen werden auf Fundamenten errichtet, die 3 Meter über dem anstehenden Gelände erhöht sind. Die Nabenhöhe beträgt 119 Meter und die Gesamthöhe der Anlage inkl. Fundament beläuft sich auf 203 Meter. Die Rotorblätter haben einen Durchmesser von 162 Meter.
Wir laden ein bei unserer Schilder-Putz-Aktion im Gemeindegebiet mitzuwirken. Die Straßen-, Verkehrs und Hinweisschilder sind in die Jahre gekommen: Viele sind verdreckt, einige müssen erneuert werden. Wir freuen uns über Mitwirkung bei der gemeinsamen Schilder-Putz-Aktion.
Als Dankeschön für jedes geputzte Schild, dass über das Online-Formular "Sag's uns einfach" eingereicht wird, spendet der Bürgermeister Arne Lehmann 5 € an eine gemeinnützige Organisation in unserer Gemeinde.
So funktioniert’s:
- Sucht ein verschmutztes Schild in unserer Gemeinde.
- Reinigt es vom groben Schmutz & Dreck.
- Macht ein Foto vom geputzten Schild, gerne auch mit euch.
- Reicht das Bild über das Meldeportal der Samtgemeinde ein: Webseite SG Bevensen-Ebstorf - Sag's uns einfach
Folgende Angaben sind im Online-Formular erforderlich:
✔️ Kategorie: Sonstige Meldung
✔️ Pflichtfelder: Name/Vorname, Mailadresse, etc.
✔️ Betreff: Schilder-Putz-Aktion
✔️ Datum der Reinigung (Mehrfache Reinigungen sind gut gemeint; aber nur die erste Aktion können wir berücksichtigen.)
✔️ Ortsposition des Schildes (idealerweise mit „Punkt auf Landkarte“)
✔️ Wohin die 5 € Spende gehen soll
Jede Teilnahme ist herzlich Willkommen!