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Verwaltungsanweisung zur Einhaltung der Grundstückseigentümerpflichten beschlossen

Öffentliche Bekanntmachungen 05. Oktober 2025

Der Rat der Gemeinde Barum hat in seiner Sitzung am 22. August 2025 eine neue Verwaltungsanweisung zum „Vorgehen bei Nichteinhaltung von Grundstückseigentümerpflichten" (zum Beispiel für den satzungsrechtlichen Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes) beschlossen. Mit dieser Anweisung erhält das Gemeindebüro einen transparenten Handlungsrahmen, um zukünftig konsequent, aber nachvollziehbar auf Einzelfälle zu reagieren, in denen Grundstückseigentümer ihren Rückschnitts-, Reinigungs- oder Winterdienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen.

Warum dieser Beschluss wichtig ist:
- Die Reinigung der Straßen, Wege und Gehbereiche sowie der Rückschnitt von in den öffentlichen Sichtbereich ragendem Bewuchs ist elementar für die Verkehrssicherheit.
- Die Pflichten zur Straßenreinigung und zum Winterdienst sind in der Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf (Stand 01.04.2015) festgelegt. Sie gelten für alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte im Gemeindegebiet gleichermaßen. Fehlende Einhaltungen der satzungsgemäßen Pflichten führen zu einer Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger untereinander.
- Ein netter Nebeneffekt ist ein gepflegtes Erscheinungsbild der Ortsteile, welches das Wohlfühlen im Gemeindegebiet fördert.

Künftiges Vorgehen der Verwaltung:
- Die Verwaltung unterrichtet Bürgerinnen und Bürger im ersten Schritt über festgestellte Mängel und gibt zunächst eine Möglichkeit zur Beseitigung. Für die Beseitigung wird eine angemessene Frist eingeräumt, die in der Regel 4 Wochen betragen wird.
- Erfolgt keine Beseitigung der Mängel innerhalb der Frist, erfolgt eine Nachfrist zur Beseitigung mit der Ankündigung, dass die Mängelbeseitigung nach Ablauf dieser Frist kostenpflichtig durch die Verwaltung veranlasst wird.
- Sofern auch diese Frist verstreichen sollte, erfolgt die kostenpflichtige Mängelbeseitigung. Diese Ersatzvornahme wird direkt durch die Gemeindeverwaltung oder extern beauftragte Dienstleister erfolgen.
- Entstehende Kosten werden den säumigen Eigentümern in Rechnung gestellt. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann zusätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Dem Rat der Gemeinde war im Rahmen der Beratung in dieser Angelegenheit insbesondere Transparenz und Gleichbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig. Dieses abgestufte Verfahren stellt dies sicher.

Die geltenden Pflichten zur Straßenreinigung und zum Winterdienst sowie ergänzende Hinweise für Grundstückseigentümer finden Sie in der Rubrik "Pflichten für Grundstückseigentümer: Straßenreinigung und Winterdienst".

Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindebüro Barum gern ergänzend zur Verfügung.

In Vertretung für die Gemeinde,

Bürgermeister
Arne Lehmann

Pflichten für Grundstückseigentümer: Straßenreinigung und Winterdienst